Videoüberwachung ohne Hinweis Berlin

Videoüberwachung Hinweis nur in besonderen Ausnahmesituationen

Videoüberwachung ohne Hinweis Berlin – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter

Telefon 030-374 66 517

Die Kriminalität in den Bereichen Diebstahl und Einbruch hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.

Zudem herrscht die Wahrnehmung vor, dass der Staat nicht mehr wirklich Abhilfe schaffen kann.

Ob dem tatsächlich so ist oder eben nicht, ist hier unwichtig.

Vielmehr geht es um die Auswirkungen, denn das Verlangen, selbst gegen diesen Anstieg der Kriminalität vorzugehen und eigenen Besitz zu schützen, ist deutlich angewachsen.

Videoüberwachung ist damit ein Segment, das massive Zuwachsraten erfährt.

Allerdings ist relativ wenig bekannt über die gesetzlichen Vorgaben zur Videoüberwachung.

Daher wird oft eine Videoüberwachung ohne konkreten Hinweis durchgeführt.

Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben streng und eindeutig, ob und wie ein Hinweis zur Videoüberwachung zu erfolgen hat.

Videoüberwachung auch mit Hinweis nicht überall gestattet

Zunächst geht es um die grundsätzlichen Einschränkungen, die vor allem im Datenschutzgesetz über die Persönlichkeitsrechte Dritter definiert werden.

Demnach darf eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums nicht stattfinden bzw. ist an sehr enge Vorgaben gebunden.

Anders bei Privatgrund, der aber zumindest teilweise öffentlich sein kann.

Zum Beispiel ein Ladengeschäft.

Hier kann eine Videoüberwachung stattfinden, aber es müssen deutlich sichtbare Hinweisschilder vorhanden sein, sodass der Einzelne vor Betreten dieses Bereichs entscheiden kann, ob er damit einverstanden ist, dass er videoüberwacht wird.

Eine Videoüberwachung ohne einen entsprechenden Hinweis ist dagegen nur sehr eingeschränkt und nicht überall möglich.

Bei verdeckter Videoüberwachung ohne Hinweis sehr strenge Vorgaben individuell zu erfüllen

Besteht ein konkreter Verdacht, kann eine Videoüberwachung ohne Hinweis, also eine verdeckte Videoüberwachung eventuell durchgeführt werden.

Diese ist aber sowohl in der Ausdehnung des überwachten Bereichs sowie bei der zeitlichen Spanne an enge Vorgaben gebunden, die im Einzelfall erst abgewägt werden müssen.

Grundsätzlich gilt, dass sogar die Videoüberwachung von Privatgrundstücken (draußen im Freien um ein Gebäude als auch im Gebäude) mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden müssen, falls dieser Bereich für Gäste oder andere Personen zugänglich ist.

Anders sähe das wieder bei einer verdeckten Videoüberwachung in einem abgeschlossenen Raum aus, der nicht unbefugt betreten werden dürfte.

Videoüberwachung und Hinweispflicht in Berlin und Brandenburg – wir sind für Sie da

Wollen Sie eine Videoüberwachung in Berlin oder Brandenburg durchführen, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

Wir berate Sie ausführlich, nehmen auch eine Besichtigung vor Ort durch.

Wir planen Ihre Videoüberwachung und montieren sie auch.

Zudem übernehmen wir auf Wunsch die Wartung.

Dank unserer langjährigen Erfahrungen sowie unseres umfassenden Fachwissens auch zur rechtlichen Situation können wir Ihnen sehr genau sagen, was bezüglich der Hinweispflicht zu erfüllen ist bei der Art der Überwachung, wie Sie es wünschen.

Dazu bieten wir attraktive Konditionen und hochwertige Serviceleistungen.

Videoüberwachung ohne Hinweis Berlin – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter

Telefon 030-374 66 517