Videoüberwachung Nachbar Berlin

Nachbar hat gegen Videoüberwachung einen Unterlassungsanspruch

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Grundsätzlich zeigt sich im öffentlichen Raum, dass deutlich wahrnehmbare Videoüberwachung zu einem signifikanten Rückgang der Kriminalität führt.

Andererseits werden aber – nicht zu Unrecht – immer wieder der Datenschutz und die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte Dritte als Argument gegen eine solche Videoüberwachung ins Feld geführt.

Ähnlich verhält es sich bei Anwohnern, die ihre Immobilie mittels Videoüberwachung schützen möchten und dabei eventuell Teile des Nachbargrundstücks in die Videoüberwachung einbeziehen.

Dann gibt es sogar Menschen, die ihre Nachbarn gezielt und bewusst einer Videoüberwachung unterziehen.

Ganz allgemein gibt es hier eine ebenso glasklare rechtliche Grundlage als auch eine entsprechende Rechtsprechung.

Die Videoüberwachung des Nachbarn greift in dessen Persönlichkeitsrechte der freien Entfaltung ein und darf nicht durchgeführt werden.

Der Nachbar hat also einen Unterlassungsanspruch, wenn er Teil einer Videoüberwachung werden sollte.

Aber natürlich ist nicht immer der Nachbar das Ziel einer Videoüberwachung.

Vielmehr soll das eigene Grundstück überwacht werden und die Aufzeichnung endet natürlich nicht an der Grundstücksgrenze.

In diesem Fall hat der Nachbar nicht immer einen Unterlassungsanspruch.

Allerdings muss er nachweisen können, dass er das Ziel der Videoüberwachung ist

Es muss sich anhand der Positionierung der Videokamera klar ableiten lassen, dass der Nachbar überwacht werden könnte.

Ausschlaggebend ist hier nicht beispielsweise eine entsprechend hohe Montage an einer Hauswand, sondern auch die Ausrichtung der Kamera.

In Einzelfällen wurde per Gutachter vor Gericht sogar anhand der Befestigungsschrauben nachgewiesen, dass eine Überwachung des Nachbarn gar nicht möglich war.

Eine bewegliche und womöglich ferngesteuerte Kamera wäre daher für den Beklagten weniger vorteilhaft gewesen.

Rechtlich wasserdichte Montage der Videoüberwachung auf Ihrem Grundstück in Berlin

Dieses Beispiel zeigt auch, dass Sie durchaus berechtigt sind, Ihr Grundstück mit einer Videokamera zu überwachen.

Es zeigt aber ebenso deutlich, dass Sie Ihren Nachbarn nicht in die Videoüberwachung einbeziehen dürfen.

Da es anhand der notwendigen Montageposition nicht immer ganz eindeutig ist, sollten Sie die Montage einem erfahrenen und kompetenten Betrieb überlassen.

In Berlin verfügen wir über langjährige Erfahrungen, ein ausgedehntes fachliches Wissen und profunde Kenntnisse zur rechtlichen Lage.

Mit einer durch uns montierten Kamera können Sie sicherstellen, dass der Nachbar Sie nicht wegen einer vermeintlichen Videoüberwachung belangen kann.

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