Videoüberwachung Datenschutz Berlin

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Der Datenschutz ist gerade in Deutschland ein brisantes Thema.

Der Datenschutz wird hierzulande sehr ernst genommen und Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Videoüberwachung Datenschutz Berlin

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Daher sollten Sie bei einer geplanten Videoüberwachung in jedem Fall über den Datenschutz bestens informiert sein.

Zudem sind je nach Lokalität der geplanten Videoüberwachung bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Sollten Sie sich bezüglich einer geplanten Videoüberwachung in Berlin und Umgebung nicht sicher sein, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

Wir helfen und beraten Sie auf Wunsch auch direkt vor Ort.

Bei der Videoüberwachung ist der Datenschutz nicht weit

Mit dem Schlagwort „Videoüberwachung“ ist auch ein anderer Begriff nicht weit:

Datenschutz. Grundsätzlich hat jeder Mensch die Rechte an seinen Bildern.

Das gezielte Aufzeichnen von Menschen ist daher in vielen Bereichen entweder verboten oder mit strengen Auflagen verbunden.

Dies gilt insbesondere für folgende Lokalitäten:

  • öffentlicher Raum (einschließlich öffentlich zugänglicher Ladengeschäfte und dergleichen)
  • Arbeitsplätze und Unternehmen (einschließlich von Sozialräumen wie Aufenthalts- und Pausenräumen)
  • der öffentliche Raum vor einem Grundstück sowie das Nachbargrundstück eines videoüberwachten Grundstücks

Pauschal überwachen geht zumeist gar nicht

Es muss stets ein zwingender Grund bestehen, der die Videoüberwachung rechtfertigt.

Kann ein Lagerbereich nicht abgeschlossen werden, ist die Begründung der Videoüberwachung aber Prävention vor Diebstahl, ist die Begründung nicht ausreichend.

Stattdessen könnte der Lagerbereich auch abschließbar sein.

Datenschutz bei rechtlich belastbaren Gründen zur Videoüberwachung

Konnten ausreichende und rechtlich belastbare Gründe dargelegt werden, muss in öffentlichen Räumlichkeiten dennoch auf die Videoüberwachung hingewiesen werden.

Das gilt selbst bei Kameraattrappen oder nie eingeschalteten Kameras.

Eine besondere Stellung hat die verdeckte Überwachung.

Die öffentlich gut sichtbare Videoüberwachung dient der Prävention.

Die verdeckte Videoüberwachung dagegen in der Regel der Überführung einer Straftat.

Auch hier muss die Videoüberwachung rechtlich belastbar gerechtfertigt sein und darf lediglich für den Zeitraum erfolgen, bis ein konkreter Verdachtsfall ausgeräumt ist.

Die verdeckte Videoüberwachung ist ebenfalls durch den Datenschutz gedeckelt

Die pauschale Verdächtigung, eine Kassiererin oder ein Kellner könnten Geld in die eigene Tasche stecken, ist nie ausreichend.

Es muss einen konkreten Verdachtsfall geben, der begründbar ist.

Laut Datenschutz ist die Überwachung dann auch entsprechend umgehend einzustellen, wenn sich die Verdachtslage verändert hat.

Das gilt laut Datenschutz auch für das Speichern des Videomaterials.

Es gibt laut Datenschutz keine festen Fristen.

Etabliert haben sich maximal 72 Stunden und fallbezogen maximal 10 Tage.

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