Videoüberwachung Mitarbeiter Berlin

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Folgt man den Ausführungen mancher Geschäftsinhaber, ist eine gewünschte Videoüberwachung der Mitarbeiter durchaus nachvollziehbar.

Sieht man auf der anderen Seite Datenschutz und Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiter, ist auch deren Position gegen eine Videoüberwachung mehr als verständlich.

Eine Überwachung der Mitarbeiter mit einer Videoanlage ist jedoch nicht völlig unmöglich.

Es müssen aber rechtlich belastbare Gründe vorliegen.

Pauschale Videoüberwachung von Mitarbeitern unzulässig

Eine grundsätzliche Videoüberwachung der Mitarbeiter als Präventivschutz zum Beispiel gegen Diebstahl ist nicht zulässig.

Jeder Aufgezeichnete hat letztlich das Recht an seinen Bildern und weiß aber gar nicht, was damit passieren wird.

Zudem kann eine Videoüberwachung Menschen in ihrem Verhalten signifikant einschränken, sodass eine erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt.

Überwachung der Räumlichkeiten

Mit einem Ladengeschäft ist die Sachlage einfach zu erklären.

Sie sind Inhaber und haben bereits mehrere Ladendiebstähle zu beklagen.

Damit haben Sie einen berechtigten rechtlichen Grund, besonders gefährdete Bereiche im Laden mit Video zu überwachen.

Davon ausgenommen ist aber die direkte Überwachung der Mitarbeiterin, wie das vor einiger Zeit in den Filialen eines Discounters bekannt wurde.

Zudem müssen Hinweisschilder angebracht sein und die Anlage darf nicht in der Lage sein, auch Ton aufzuzeichnen.

Überwachen von Mitarbeitern auf Grundlage eines nachvollziehbaren Umstands

Etwas anders sieht die Sachlage aus, wenn Sie einen nachvollziehbaren Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter Sie bestiehlt.

Dann muss das aber auch rechtlich begründbar sein und entsprechend abgesichert werden.

Einfach zu sagen, Sie hatten einen Verdacht, ohne diesen aber nachhaltig begründen zu können, wird in rechtlichen Schwierigkeiten für Sie münden.

Zudem ist diese Art der Videoüberwachung von Mitarbeitern nur zeitlich begrenzt möglich.

Videoüberwachung Ihrer Betriebsräume und Betriebsgeländes in Berlin

Sehen Sie sich veranlasst, in Ihrem Betrieb in Berlin oder Umgebung eine Videoüberwachung durchzuführen, können wir Ihnen gerne auch vor Ort weiterhelfen.

Wir planen und montieren seit vielen Jahren Videoüberwachungsanlagen und sind daher auch mit den rechtlichen Voraussetzungen sehr gut vertraut – Rechtsberatung können und dürfen wir nicht erbringen.

Insbesondere, da sich diese Bestimmungen stetig verändern.

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