Videoüberwachung durch Mieter Berlin

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Die Videoüberwachung hat viele Vorteile, aber auch Nachteile.

Da diese auch meist rechtlich brisant sind, entzündet sich daran so manch ein Streit.

Denn die Videoüberwachung muss den strengen Vorgaben aus Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht Dritter standhalten.

So auch, wenn ein Mieter eine Videoüberwachung durchführen möchte.

Haus- oder Wohnungsmieter

Videoüberwachung durch Mieter Berlin

Videoüberwachung durch Mieter Berlin

Bei der Videoüberwachung durch den Mieter muss aber zunächst zwischen dem Mieter eines Einfamilienhauses und einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus unterschieden werden.

Der Mieter des Einfamilienhauses hat das Recht, sein angemietetes Grundstück und Haus mit einer Videokamera innerhalb des Privatgrundstücks zu überwachen.

Öffentliche Bereiche wie Straßen und Gehwege sowie Nachbargrundstücke dürfen nicht „versehentlich“ mit überwacht werden.

Eingeschränkte Videoüberwachung durch Mieter im Mehrfamilienhaus

Ganz anders beim Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

Es ist wie dem Vermieter keinem der Mieter gestattet, das Grundstück oder den Eingangsbereich der Haustüre zu überwachen.

Nur in Ausnahmesituationen kann der Vermieter auch nur vorübergehend entsprechend vorgehen.

Das muss aber stets rechtlich abgesichert werden.

Achten Sie auch in Ihrer Wohnung auf die Persönlichkeitsrechte Dritter

Der Mieter dagegen hat nur die Möglichkeit, den Bereich vor seiner Wohnungstür zu überwachen, wie das beispielsweise auch mit einem Türspion möglich wäre.

Dabei ist aber wieder wichtig, dass die Kamera ausschließlich Bilder und keinen Ton aufzeichnet.

Innerhalb seiner vier Wände kann der Mieter eine Videoüberwachung durchführen, wie er will.

Aber selbst hier muss er vorsichtig sein, um die Persönlichkeitsrechte Dritter (Besucher) einzuschränken.

In Berlin beraten wir Sie objektiv und herstellerneutral vor Ort

Videoüberwachung durch Mieter Berlin – Für den Laien ist die rechtliche Lage oft nur sehr schwer zu durchschauen.

Wir bieten die Planung und Montage von Videoüberwachung und Alarmanlagen seit vielen Jahren in Berlin und Umgebung an.

Daher sind wir natürlich auch mit den rechtlichen Gegebenheiten bestens vertraut.

Bei einem Termin vor Ort können wir Ihnen sehr schnell sagen, wie und ob Sie eine Videoüberwachung durchführen können.

Dazu können wir Ihnen gleich mitteilen, welche Technik für Ihre Anforderungen am besten geeignet ist.

Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch Planung, Ausführung und Wartung der Videoanlage.

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