Videoüberwachung Nachbargrundstück Berlin

Videoüberwachung vom Nachbargrundstück

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Die Kriminalitätsrate insbesondere bei Einbrüchen und Diebstählen ist in den letzten Jahren signifikant gestiegen. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen nicht mehr ausreichend vom Staat geschützt. Immer mehr Menschen greifen daher selber zu entsprechenden Maßnahmen. Eine davon ist die Videoüberwachung. Diese ist aber an strenge Vorschriften gebunden. Viele Menschen dehnen die Videoüberwachung auf das Nachbargrundstück aus, da etwaige Einbrecher von irgendwo kommen müssen oder weil sogar diese Nachbarn suspekt sind. Allerdings ist die Videoüberwachung vom Nachbargrundstück in keinster Weise gestattet.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte greifen voll bei Videoüberwachung des Nachbargrundstücks

Die Videoüberwachung ist im privaten Bereich eine gängige Methode insbesondere zur Einbruchsprävention. Doch gelten hier klare Vorschriften und Gesetze. Insbesondere der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte Dritter dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ein Persönlichkeitsrecht zur freien Entfaltung kann durch die Videoüberwachung eingeschränkt werden, da sich Menschen beobachtet und damit nicht mehr frei fühlen. Die Rechte am Nachbargrundstück liegen beim Nachbarn und daher kann dieser exakt diese Vorwürfe geltend machen. Ohne jegliches Wenn und Aber wird ihm jedes Gericht hierzulande genau das bestätigen.

Sogar die technische Möglichkeit der Überwachung darf nicht gegeben sein

Dabei spielt es noch nicht einmal eine Rolle, ob Sie mit der Positionierung einer Kamera das Nachbargrundstück überhaupt nicht überwachen. Ist die Kamera technisch so aufgebaut, dass in ihrer Position eine Überwachung des Nachbargrundstücks möglich wäre, ist dies nicht gestattet. Im Einzelfall kann dies so weit gehen, dass Gutachter klären, ob eine beispielsweise an einer Hauswand befestigte Videokamera so gedreht werden kann, dass der Nachbar überwacht werden könnte. Sogar die Befestigungsschrauben wurden bei solchen Gerichtsverhandlungen schon überprüft (bei nicht drehbaren Kameras), ob eine Videoüberwachung des Grundstücks stattfand, indem einfach die Position geändert wurde.

Montieren Sie die Videoüberwachung in Berlin rechtssicher

Es sollten also ausschließlich solche Kameras so positioniert werden, dass eine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks gänzlich ausgeschlossen ist. In Berlin können Sie sich dafür jederzeit an uns wenden. Wir übernehmen nicht nur Planung, Ausführung und Wartung einer Videoüberwachungsanlage. Wir beraten Sie auch ausführlich, wie Sie Videokameras positionieren können bzw. nicht dürfen, um mit dem Nachbarn nicht in einen kostspieligen Gerichtsprozess zu geraten.

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