Videoüberwachung ohne Hinweis Berlin
Videoüberwachung Hinweis nur in besonderen Ausnahmesituationen
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Telefon 030-374 66 517
Die Kriminalität in den Bereichen Diebstahl und Einbruch hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.
Zudem herrscht die Wahrnehmung vor, dass der Staat nicht mehr wirklich Abhilfe schaffen kann.
Ob dem tatsächlich so ist oder eben nicht, ist hier unwichtig.
Vielmehr geht es um die Auswirkungen, denn das Verlangen, selbst gegen diesen Anstieg der Kriminalität vorzugehen und eigenen Besitz zu schützen, ist deutlich angewachsen.
Videoüberwachung ist damit ein Segment, das massive Zuwachsraten erfährt.
Allerdings ist relativ wenig bekannt über die gesetzlichen Vorgaben zur Videoüberwachung.
Daher wird oft eine Videoüberwachung ohne konkreten Hinweis durchgeführt.
Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben streng und eindeutig, ob und wie ein Hinweis zur Videoüberwachung zu erfolgen hat.
Videoüberwachung auch mit Hinweis nicht überall gestattet
Zunächst geht es um die grundsätzlichen Einschränkungen, die vor allem im Datenschutzgesetz über die Persönlichkeitsrechte Dritter definiert werden.
Demnach darf eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums nicht stattfinden bzw. ist an sehr enge Vorgaben gebunden.
Anders bei Privatgrund, der aber zumindest teilweise öffentlich sein kann.
Zum Beispiel ein Ladengeschäft.
Hier kann eine Videoüberwachung stattfinden, aber es müssen deutlich sichtbare Hinweisschilder vorhanden sein, sodass der Einzelne vor Betreten dieses Bereichs entscheiden kann, ob er damit einverstanden ist, dass er videoüberwacht wird.
Eine Videoüberwachung ohne einen entsprechenden Hinweis ist dagegen nur sehr eingeschränkt und nicht überall möglich.
Bei verdeckter Videoüberwachung ohne Hinweis sehr strenge Vorgaben individuell zu erfüllen
Besteht ein konkreter Verdacht, kann eine Videoüberwachung ohne Hinweis, also eine verdeckte Videoüberwachung eventuell durchgeführt werden.
Diese ist aber sowohl in der Ausdehnung des überwachten Bereichs sowie bei der zeitlichen Spanne an enge Vorgaben gebunden, die im Einzelfall erst abgewägt werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass sogar die Videoüberwachung von Privatgrundstücken (draußen im Freien um ein Gebäude als auch im Gebäude) mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden müssen, falls dieser Bereich für Gäste oder andere Personen zugänglich ist.
Anders sähe das wieder bei einer verdeckten Videoüberwachung in einem abgeschlossenen Raum aus, der nicht unbefugt betreten werden dürfte.
Videoüberwachung und Hinweispflicht in Berlin und Brandenburg – wir sind für Sie da
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Zudem übernehmen wir auf Wunsch die Wartung.
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Dazu bieten wir attraktive Konditionen und hochwertige Serviceleistungen.
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