Videoüberwachung Hinweispflicht Berlin
Videoüberwachung: die Hinweispflicht unbedingt beachten
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Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind rechtliche Vorgaben, die in einem Land wie Deutschland sehr ernst genommen werden.
Daher sind mit der Videoüberwachung zahlreichen Vorschriften und Vorgaben verknüpft.
Unter anderem die Hinweispflicht auf eine Videoüberwachung.
Nur in besonders gravierenden Ausnahmesituationen gibt es Ausnahmen von der Hinweispflicht.
In Berlin und Umgebung können Sie sich mit Fragen zur Hinweispflicht und der Montage von Videokameras direkt an uns wenden.
Gerne beraten wir Sie auch vor Ort.
Kriminalitätsvorbeugung versus Persönlichkeitsrechte
Es zeigt sich immer wieder, dass die Videoüberwachung potenzielle Straftäter in maßgeblichem Umfang vom Begehen einer Tat buchstäblich abschrecken.
Gerade in Zeiten, in denen die Kriminalitätsquoten besonders in Bereichen wie Einbruchskriminalität und Raub signifikant zu steigen scheinen und der Staat gefühlt viel zu wenig zum Schutz seiner Bevölkerung zu unternehmen scheint, setzen viele Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen auf die Videoüberwachung.
Nicht zu unterschätzen die Zahlen der Videoüberwachung in Betrieben und Geschäften sowie in öffentlichen Bereichen.
Hinweispflicht in öffentlichen und halb öffentlichen Bereichen
Da in Deutschland die Persönlichkeitsrechte sowie der Datenschutz so ernst genommen werden, führt eine Videoüberwachung immer wieder auch zu rechtlichen Reibungspunkten.
Sie müssen jedoch zwei Arten der Videoüberwachung unterscheiden:
die gezielt sehr gut sichtbare sowie die bewusst verdeckte Videoüberwachung.
Erste dient zur Prävention, die andere Methode zum Aufdecken etwaiger Straftaten.
Innerhalb Ihres Grundstücks und Ihres Hauses (privat) können Sie Videoüberwachung ohne weitere Maßnahmen durchführen.
Sobald es sich um öffentliche Bereiche handelt, die entweder von jedem oder von großen Gruppen von Menschen betreten werden können, muss jedoch ein Hinweis auf die Videoüberwachung erfolgen.
Die Hinweispflicht bringt viele Vorteile mit sich
Das gilt für ein Büro ebenso wie für ein Ladengeschäft oder eine Werkstatt.
Nur für Räume innerhalb solcher Einrichtungen, die nicht mehr von jedem betreten werden können (Privaträume der Geschäftsführung beispielsweise), ist keine Hinweispflicht gegeben.
Mehr oder weniger privat genutzte Betriebsräume wie der Pausenraum dürfen erst gar nicht überwacht werden.
Zudem muss ein klarer Grund zur Videoüberwachung gegeben sein.
Grundsätzlich hat die Hinweispflicht gerade im privaten Umfeld einen deutlichen Vorteil.
Schon ein Hinweisschild zur Videoüberwachung schreckt viele potenzielle Straftäter ab, ohne dass dabei eine (echte) Videokamera montiert sein müsste.
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