Videoüberwachung Zahnarztpraxis Berlin
Videoüberwachung Zahnarztpraxis zulässig?
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Videoüberwachung bietet viele gewichtige Vorteile, aber auch der Datenschutz als Nachteil muss erwähnt werden.
Demzufolge sind die Gesetze hierzulande entsprechend streng.
Auch in einer Arzt- und Zahnarztpraxis könnte eine Videoüberwachung wertvolle Dienste leisten.
Doch wie sieht es mit der Zulässigkeit aus?
Ausgerechnet im Bundesland Brandenburg kam es zu einer Klage diesbezüglich.
Wäre man seitens der Betreiberin auf uns zugekommen (wir bieten unsere Dienstleistungen rund um die Videoüberwachung für Berlin und Brandenburg), hätte viel Ärger erspart bleiben können.
Videoüberwachung von Arzt- oder Zahnarztpraxis einerseits durchaus berechtigt
Die Vorteile einer Videoüberwachung in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis liegen auf der Hand.
In Zeiten hoher Personalkosten kann so eine feste Arbeitskraft am Empfang eingespart werden.
Medikamentös behandelte Patienten können zu deren eigener Sicherheit behandelt werden, außerhalb der Geschäftszeiten übernimmt die Videoüberwachung eine präventive Schutzmaßnahme.
Diesen wirklich gewichtigen Vorzügen steht jedoch vor allem der Datenschutz und damit die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen gegenüber.
Natürlich ebenfalls nicht grundlos und völlig wichtig.
Die Situation ist dennoch verwirrend, wie das Beispiel einer Zahnarztpraxis zeigt
Eine Zahnärztin in Brandenburg wollte entsprechend vorgehen und Eingangsbereich, Wartezimmer und einige Behandlungsräume mit einer Videoanlage überwachen.
Es kam zu einer anonymen Beschwerde bei den Ämtern und einer Amtsbegehung.
In großen Teilen wurde die vorhandene Videoanlage trotz der fundierten Begründungen der Zahnärztin zurückgewiesen.
Bei der anschließenden Klage wurden die amtlichen Vorgaben bekräftigt.
So ist beispielsweise der Bereich am Empfang dort als öffentlich zu bewerten, wo jeder Patient sich bewegen darf, während der Bereich hinter dem Empfangstresen als nicht öffentlich gilt.
Entsprechend dürfte nur eine Überwachung hinter dem Tresen erfolgen.
Zudem sei die weitere Videoüberwachung vor allem für eine Überwachung außerhalb der Sprechstunden geeignet.
Daher müsste sogar der Hinweis auf Videoüberwachung während der Öffnungszeiten verdeckt oder abgenommen werden.
Gesetzeskonforme Videoüberwachung Ihrer Praxis in Berlin und Brandenburg
Videoüberwachung Zahnarztpraxis Berlin – Kurzum: es müssen zahlreiche Auflagen erfüllt werden.
Ebenfalls entscheidend ist dabei, ob die Anlage nur in Echtzeit überwachen oder sogar aufzeichnen kann.
Das alles führt natürlich zu einer deutlichen Verunsicherung von Betreiben von Arztpraxen oder anderen Büros oder Räumen mit öffentlichem Kundenverkehr.
Videoüberwachung Zahnarztpraxis Berlin – In Berlin und Brandenburg können Sie sich daher gerne und jederzeit an uns wenden.
Auf Wunsch führen wir vorab auch eine Besichtigung vor Ort durch und planen Ihre Videoüberwachungsanlage rechtssicher.
Außerdem übernehmen wir preiswert und zuverlässig die Montage und auf Wunsch die weitere Wartung Ihrer Videoüberwachungs Anlage.
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